Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungssoftware auf den neuen Standard ISO 20022 umgestellt haben. Und nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, welche die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen. Was ist zu tun?
Projekt «SEPA» seit 2012 am Laufen
Im März 2012 lanciert die Europäische Union EU das Projekt «Single Euro Payments Area – SEPA». Ziel ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr weltweit zu vereinheitlichen. «SEPA» beruht auf dem neuen Standard ISO 20022. Dieser internationale Standard für den elektronischen Datenaustausch in der Finanzbranche gilt ab dem Juli 2018 auch in der Schweiz.
Alle sind betroffen
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs mit dem Standard ISO 20022 betrifft alle: Finanzinstitute, Unternehmen und damit auch alle Versicherungsbroker, Kunden. Überweisungen, Lastschriften, Avisierung und Reporting, aber auch Einzahlungsscheine werden auf das neue System angepasst. Um mit der neuen Zahlungsnorm ISO 20022 arbeiten zu können, müssen Schweizer Unternehmen deshalb ihre Abläufe und ihre Software bis spätestens am 30. Juni 2018 aktualisieren.
Optimierungschancen
Die rechtzeitige Umstellung auf ISO 20022 bietet den Unternehmen aller Grössenordnungen weniger Ärger: Durch die einheitlichen Zahlungssysteme können Erfassungsfehler, Rückfragen und Rückweisungen durch Banken verhindert und somit administrativer Aufwand verringert werden.
Die Aufgabe mit den Informationstechnologie(IT)-Partnern lösen
Um mit den neuen Standards arbeiten zu können, benötigen alle Unternehmen eine Buchhaltungs-Software, welche den neuen ISO-20022-Standard unterstützt. Gegebenenfalls muss auch eingesetzte Hardware aktualisiert werden. Wo das noch nicht geschehen ist, muss die Aufgabe in Zusammenarbeit mit den externen Informationstechnologie(IT)-Partnern und den internen IT-Verantwortlichen rasch gelöst werden.
Voraussetzung für die QR-Rechnung
Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs gemäss dem Standard ISO 20022 erfolgt auch die Umstellung auf die QR-Rechnung. Ab Januar 2019 können die ersten QR-Rechnungen verschickt werden. Diese können nur von Buchhaltungssoftware oder Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Systemen verarbeitet werden, die dem neuen Standard ISO 20022 entsprechen. Die heutigen Einzahlungsscheine werden beim Rechnungsversand nur noch während einer Übergangszeit verwendet werden können.
Zufriedenheit mit den Schweizer Versicherungen
72 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sind zufrieden mit ihren Versicherungen und 57 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer empfehlen Versicherungen an Freunde und Bekannte weiter.
Zeitverbrauch bei der Informationssuche für Versicherungsangebote
Die Schweizerinnen und Schweizer verbringen im Durchschnitt etwas mehr als drei Stunden damit, sich über ein Versicherungsangebot zu informieren. Die Hälfte der Schweizer Bevölkerung verwendet für die Informationssuche den Webauftritt von Versicherungen. Zudem informieren sich 42 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer über private Kontakte, beispielsweise bei Freunden oder Bekannten, sowie bei Onlinevergleichsportalen über die Einzelheiten der Versicherungsangebote.
Die massgebenden Entscheidungskriterien bei der Wahl von Versicherungen
Die Höhe der Versicherungsprämie ist für Schweizerinnen und Schweizer das wichtigste Entscheidungskriterium bei der Wahl von Versicherungen. Allgemein deuten die Studienergebnisse darauf hin, dass einige für Schweizerinnen und Schweizer wichtige Entscheidungskriterien von den Versicherungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Hierzu gehört namentlich die Kündigungsfrist von Versicherungsverträgen, die häufig als zu lang empfunden wird.
Die bisherige Häufigkeit von Onlineversicherungsabschlüssen
In den letzten fünf Jahren wurden erst 24 Prozent der Versicherungsabschlüsse online abgeschlossen. Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat bislang überhaupt noch nie einen Versicherungsvertrag online unter Dach und Fach gebracht.
Bereitschaft zur Onlinekommunikation in Versicherungsangelegenheiten
36 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer können sich vorstellen, künftig rund um Versicherungsangelegenheiten mit den Versicherungsanbietern ausschliesslich online zu kommunizieren. Derzeit zählen die Onlineversicherungsportale sowie die Smartphonemessenger wie beispielsweise WhatsApp zu den beliebtesten Onlinekommunikationswegen.
Die Bereitschaft, mit Versicherungen Daten zu teilen
23 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sind freiwillig bereit, mit den Versicherungen persönliche Daten zu teilen. Dabei können sich die Befragten eher vorstellen, persönliche Daten mit Krankenversicherungen zu teilen und weniger mit Lebensversicherungen und Sachversicherungen.
Der vollständige «Swiss Insurance Monitor 2021» kann auf der Webseite der Universität Luzern unter Swiss Consumer Studies gegen Entgelt bestellt werden. Die «Selected ‘Insights’ des ‘Swiss Insurance Monitor 2021’» sind frei verfügbar.
Das ist die digitale Plattform EcoHub
EcoHub ist die zentrale Plattform im Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkt, die ursprünglich von der IG B2B für Insurers + Brokers betrieben wurde. EcoHub bietet grundlegende Services für eine unkomplizierte Kommunikation und einen sicheren Datenaustausch zwischen Broker und Versicherer. Als Aktionäre der EcoHub AG sind nahezu alle Schweizer Erstversicherer im Boot, zudem viele namhafte Broker. Die IG B2B for Insurers + Brokers hält 30 Prozent der Aktien. Mit der neuen privatrechtlichen Struktur sollen das Angebot, die Nutzung und die Weiterentwicklung der Plattform laufend vorangetrieben werden. In der nächsten Entwicklungsphase ist der Aufbau einer offenen Community und eines Marktplatzes für Dienstleistungen von Drittanbietern vorgesehen. Damit legt die EcoHub AG die nötige Basis für die weitere Digitalisierung des Schweizer Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkts.
Warum braucht es EcoHub?
Die Digitalisierung des Schweizer Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkts ist für alle Beteiligten eine grosse Chance. Sie birgt jedoch auch Risiken. Fehlende Ressourcen und Kenntnisse verlangsamen den Prozess, das Investitionsrisiko für einzelne Unternehmen ist hoch. Thomas Kühne, Verwaltungsratspräsident der EcoHub AG und zugleich Chief Information Officer der Mobiliar, unterstreicht: «Wir bündeln mit der EcoHub AG die Kräfte der gesamten Versicherungsbranche für die Digitalisierung und gehen dank der gemeinsamen Plattform als chancengleiche Partner in die digitale Zukunft.»
Das sagt der Chief Executive Officer der EcoHub AG
Marcel Schradt, Chief Executive Officer der EcoHub AG, ist zuversichtlich: «Aus dem Verein IG B2B for Insurers + Brokers ist ein waschechtes lT-Unternehmen hervorgegangen. Wir haben mithin fast so etwas wie ein Start-up gegründet. Mit dem Unterschied, dass wir mit über 1’100 angeschlossen Unternehmen und über 7’500 Benutzerinnen und Benutzern auf einer hervorragend funktionierenden Plattform starten. Diese gilt es nun professionell weiterzuentwickeln und so die Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft der Schweiz voranzutreiben. EcoHub soll die zentrale Plattform für den Schweizer Versicherungs-, Vorsorge- und Brokermarkt sein, auf der alle Broker, Versicherer und Serviceanbieter als Teil der Community das Angebot aktiv mitgestalten können.»
Das sind die Aktionäre der EcoHub AG
Microsoft Schweiz arbeitet derzeit daran, für die Schweizer Cloud-Dienste wie Azure, Office 365 samt OneDrive und Dynamics 365 schrittweise zwei Datacenter in den Regionen Zürich und Genf zu nutzen. Damit kann Microsoft bei seinen Cloud-Angeboten bald die gesamte Datenspeicherung in der Schweiz unter Einhaltung des Schweizer Rechts garantieren.
Beitrag zur digitalen Transformation der Schweiz
Marianne Janik, CEO von Microsoft Schweiz, sagt zur entstehenden Schweizer Cloud: «Wir wollen der erste globale Anbieter von Cloud-Diensten aus Schweizer Datacentern sein, der Unternehmen und Institutionen aller Grössenordnungen und Branchen ermöglicht, ihre Innovationen zu beschleunigen und ihre Produktivität zu steigern. Damit tragen wir zur digitalen Transformation bei, wie sie in unserem Bekenntnis zur Schweiz festgeschrieben ist».
Azure, Office 365 samt OneDrive und Dynamics 365
Die globalen Cloud-Dienste von Microsoft basieren auf den Prinzipien Sicherheit, Compliance, Datenschutz und Transparenz. Die Möglichkeit, Daten in den neuen Cloud-Regionen Zürich und Genf zu speichern, bietet eine weitere Kontrollebene und hilft Unternehmen und Institutionen, die regulatorischen Anforderungen der Schweiz zu erfüllen.
Die aus der Schweiz angebotenen Cloud-Dienste wie Microsoft Azure, Office 365 samt OneDrive und Dynamics 365 sind deshalb besonders interessant für Schweizer Unternehmen und Organisationen, die mit sensiblen Daten arbeiten. Dazu zählen beispielsweise der Finanz- und Versicherungssektor, der Gesundheitssektor oder die öffentliche Hand. Die sich im Aufbau befindlichen neuen Dienste aus der Schweiz bieten laut dem Microsoft-Pressedienst die gleich hohen Standards bezüglich Sicherheit, Service und Qualität, wie sie für alle Cloud-Dienste von Microsoft gelten.
winVS prüft die neuen Möglichkeiten der Schweizer Microsoft-Cloud
Weil Microsoft künftig die gesamte Datenspeicherung in der Schweiz unter Einhaltung des Schweizer Rechts garantiert, prüft winVS, wie namentlich der umfangreiche Cloud-Dienst Microsoft Azure für das winVS-Softwareangebot genutzt werden kann. Ein Einsatz kommt allerdings nur infrage, wenn Microsoft mit wettbewerbsgerechten Preisen auftritt.
Das ist Nearshoring
Unter Nearshoring wird die Verlagerung einer Unternehmensfunktion wie Entwicklung, Rechnungswesen, Callcenter, Informatik, Compliance, Audit, Personalwesen oder Risikokontrolle ins nahe Ausland verstanden. Das Unternehmen behält hierbei die rechtliche Kontrolle über die ausgelagerten Funktion. Im Vergleich zum Offshoring grenzt sich das Nearshoring namentlich durch kürzere geografische Distanzen ab. In der Schweiz wird das Nearshoring namentlich von Banken und Versicherungen in grossem Stil betrieben. Gemäss der PwC-Studie «Sourcing strategies in the age of digitization» haben die Banken Standorte in den polnischen Orten Krakau, Warschau und Breslau aufgebaut und die Versicherungen schwerpunktmässig in der Slowakei im Grossraum Bratislava. Eine neue Möglichkeit könnte die Ukraine sein.
Grösster Treiber des Nearshoring: die Lohnkostendifferenz
Das Nearshoring wird durch die damit zu erreichenden Kosteneinsparungen für die vergleichbaren Aktivitäten in der Schweiz von bis zu 60 Prozent motiviert. Der grösste Treiber dabei ist die Lohnkostendifferenz gegenüber der Schweiz von 40 bis 50 Prozent. Laut der PwC-Studie bleibt der Effizienzdruck auf die Schweizer Standorte angesichts dieses Lohngefälles gegenüber Osteuropa bestehen. Der Trend zum Nearshoring wird demnach weiter anhalten, und zwar in der gesamten Schweizer Wirtschaft.
Hohe Anforderungen an das Management
Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, stellt das in grossem Stil gepflegte Nearshoring hohe Anforderungen an das Management. Die Führung des Tagesgeschäfts und die Kommunikationswege unter den geografisch getrennten Mitarbeitenden müssen durchdacht aufgebaut werden. Laut der PwC-Studie sind namentlich die im Vergleich zur Schweiz ungewohnt hohen Fluktuationsraten der osteuropäischen Mitarbeitenden ein spezielles Nearshoringproblem.
Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA
Wegen der hohen Outsourcing- und Nearshoringaktivitäten der Schweizer Banken und Versicherungen hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2018/3 «Outsourcing – Banken und Versicherungen» auf den 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Darin werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Outsourcing und das Nearshoring von Banken und Versicherungen genau festgelegt. Vorgeschrieben sind namentlich eine angemessene Organisation sowie eine genau umschriebene Risikobegrenzung dieser Aktivitäten. Gemäss dem Rundschreiben dürfen grundsätzlich alle Funktionen ausgelagert werden, ausser «die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle durch das Oberleitungsorgan, zentrale Führungsaufgaben der Geschäftsleitung sowie Funktionen, die das Fällen von strategischen Entscheiden umfassen. Dies gilt ebenso für Entscheide über die Aufnahme und den Abbruch von Geschäftsbeziehungen.»
Nach jahrelangem Hin und Her hat das Schweizer Parlament am 19 Juni 2020 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2020. Wird das Referendum nicht ergriffen, was zu erwarten ist, kann der Bundesrat das Gesetz in Kraft setzen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Versicherten erheblich und ermöglicht überdies einen dem digitalen Zeitalter angepassten Geschäftsverkehr im Versicherungsbereich. Lesen Sie die wichtigsten neuen Regelungen.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Im Versicherungsbereich wird es laut dem revidierten Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag möglich, den gesamten Geschäftsverkehr elektronisch abzuwickeln. Das heisst: Neben der Schriftform mit Unterschrift kann man künftig eine Kündigungserklärung in elektronischer Textform, beispielsweise per E-Mail, übermitteln.
Widerrufsrecht innert 14 Tagen
Man kann einen rechtsgültig abgeschlossenen Versicherungsvertrag innert 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Das kann dann einfach mit einem E-Mail gemacht werden.
Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren
Versicherungsverträge mit langer Laufzeit, beispielsweise fünf Jahre, können auf jeden Fall auf das Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Das ist die Abschaffung von sogenannten «Knebelverträgen».
Kündigungsverzicht der Krankenversicherer in der Zusatzversicherung
In der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht sowie das Kündigungsrecht im Schadenfall nur den Versicherten zu. Krankenversicherer dürfen den Vertrag nach einem Leistungsbezug nicht kündigen.
Verlängerung der Verjährungsfrist der Ansprüche im Schadenfall auf fünf Jahre
Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst nach fünf Jahren, anstelle der zwei Jahre im gegenwärtigen Recht.
Streichung der Genehmigungsfiktion
Im gegenwärtigen Recht wird eine Police vom Kunden als genehmigt betrachtet, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen feststellt, dass der Inhalt nicht mit den getroffenen Abmachungen übereinstimmt. Diese Genehmigungsfiktion ist im revidierten Gesetz gestrichen worden.
Haftpflichtgeschädigter hat direktes Forderungsrechts gegenüber dem Versicherer
In einem Haftpflichtfall gemäss einer Haftpflichtversicherung eines Schädigers kann die geschädigte Person ihre Ansprüche direkt bei dem Versicherer geltend machen. Dies, obwohl der Versicherungsvertrag nicht mit der geschädigten Person, sondern mit den haftpflichtigen Schädiger abgeschlossen worden ist.
Was ist Aon weltweit und in der Schweiz?
Paul Berchtold: Aon ist der führende globale Dienstleister für Risikomanagement sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und Berater für Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon mehr als 50’000 Mitarbeitende in über 120 Ländern. Aon Schweiz AG erbringt umfassende Expertendienstleistungen und Beratung in den Bereichen Risikomanagement, Broking, Rückversicherungsbrokerage, berufliche Vorsorge und Investment. Rund 350 Mitarbeiter sind in den Büros in Basel, Freiburg, Lugano, Neuenburg, Nyon, Zug, Rapperswil und Zürich für das Unternehmen tätig. Die Zentrale der Schweiz ist in Zürich.
Wie beurteilen Sie die BrokerInitiative der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers, welche die Kernprozesse im Schweizer Versicherungsmarkt bis 2020 flächendeckend digitalisieren und vereinheitlichen will?
Paul Berchtold: Die Brokerinitiative ist ein wichtiger Schritt für die Automatisierung des Versicherungsgeschäfts und bildet die Grundlage für einen strukturierten Datenaustausch. Bei der Brokerinitiative handelt es sich um ein «Alignement und Commitment» zwischen Brokern, Versicherern und Brokersoftwarehersteller mit dem Ziel, strukturierte Daten effizient verarbeiten zu können. Für uns ist dies allerdings lediglich eine erste Etappe, bei welcher versucht wird, den digitalen Wandel in der Brokerlandschaft zu beschleunigen und die Grundlagen dafür zu schaffen. In die gleiche Richtung stösst auch die am «InnovationBoard2019» angekündigte neue strategische Ausrichtung der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers: Vermehrt allgemein zugängliche Services von Entwicklern fördern und zertifizieren, welche die Standards für alle Kernprozesse im Brokermarkt unterstützen. Damit soll die Umsetzung dieser Standards vereinfacht und beschleunigt werden.
Gibt es auch Schattenseiten?
Paul Berchtold: Was wir etwas vermissen, ist eine genügende Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Standards seitens der Softwarehersteller. Hier würden wir uns mehr «Speed» wünschen.
Was unternimmt Aon im Rahmen der digitalen Herausforderungen?
Paul Berchtold: Wir befassen uns stark mit dem Thema Digitalisierung. Bevor wir uns jedoch der Digitalisierung zuwenden können, muss ein möglichst hoher Automatisierungsgrad erreicht werden. Dies hat für uns derzeit Priorität. Wir sind überzeugt, dass ein möglichst hoher Automatisierungsgrad, kombiniert mit neuen Technologien wie beispielswiese «AIl Solutions» oder «Deep Learning», interessante und gewinnversprechende zukünftige Geschäftsfelder zu entwickeln vermag. Die aktuellen «Business-to-Business (B2B)»-Austauschmöglichkeiten in der Schweiz sind indessen noch sehr beschränkt. Bei den derzeit bestehenden Lösungen kann man noch kaum von digitalisierten Lösungen sprechen. Eine der Hürden, die es zu meisten gilt, ist die Entwicklung eines einheitlichen Versicherungsstandards, wie die jeweiligen Daten zu liefern sind. Derzeit sind die Transaktionskosten zwischen dem Versicherer und dem Broker zu hoch, da weiterhin zu viele Doppelspurigkeiten bestehen und kein einheitlicher digitaler Datenaustausch schweizweit etabliert ist. Mit der neuen Strategie der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers mit freiem Zugang von Entwicklern erhoffen wir uns, die notwendige Beschleunigung der Implementierung von Lösungen zu erreichen.
Was genau erwarten Sie von den Versicherungsbrokersoftwareherstellern zur bestmöglichen Unterstützung der Digitalisierung des Brokergeschäfts?
Paul Berchtold: Im Vordergrund steht ganz klar die Erwartung, dass mit den notwendigen Entwicklungen schneller vorangeschritten wird. Verglichen mit Softwareunternehmen mit denen Aon im Ausland zusammenarbeitet, ist die Geschwindigkeit der Implementation der erforderlichen Neuerungen in der Schweiz sehr bescheiden. Hier besteht definitiv Handlungsbedarf. Überdies ist es wichtig, dass wir die Kernprozesse der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers schneller integrieren. Seitens der Versicherer wurden viele Anstrengungen unternommen, die Daten strukturiert zu liefern. Jetzt wird es nötig, dass die Broker diese strukturierten Daten nun auch in ihren Systemen voll nutzen können. Dadurch wird die Automatisierung der Prozesse beschleunigt.
Was hat die laufende Digitalisierung des Versicherungsbrokergeschäfts bei Aon für die Mitarbeitenden und die Kunden für Auswirkungen?
Paul Berchtold: Derzeit sind wir in einer Übergangsphase, die oft eine Doppelbelastung für Mitarbeitende darstellt und viel Flexibilität abverlangt. Wir sind froh, dass wir Mitarbeitende haben, die an die Vorteile der Digitalisierung glauben und auch bereit sind, die Extrameile zu gehen. In diesem Sinne gilt auch ein Dank an alle Mitarbeitende, die uns jeden Tag bei der Umstellung in die automatisierte und letztlich voll digitalisierte Welt unterstützen. Aufgrund der Rückmeldungen der Mitarbeitenden stellen wir fest: Durch die Optimierung der Abläufe wird Zeit geschaffen, die eine bessere Qualität der Kundenbetreuung ermöglicht.
Zum Schluss: Wie sehen Sie die Zukunft des Versicherungsbrokergeschäfts in der Schweiz?
Paul Berchtold: Aufgrund des stetig steigenden Margendrucks, der komplexeren regulatorischen Anforderungen sowie der rasch zunehmenden Digitalisierung werden die Versicherungsbroker in der Schweiz noch vermehrt unter Druck geraten. Es ist voraussehbar, dass das klassische Brokergeschäft für weniger komplexe Versicherungsgeschäfte vermehrt durch Online-Vergleichs- und Platzierungsmöglichkeiten verdrängt wird. Kommt dazu, dass die Kosten für die Automatisierung und die Erfüllung der strengeren Regulierungsvorgaben nach wie vor steigen und etliche Broker über ihre Nachfolge nachdenken. Demzufolge wird die Geschwindigkeit der Konsolidierung im Schweizer Brokermarkt zunehmen: Es wird immer mehr Partnerschaften, Zusammenschlüsse und auch Geschäftsschliessungen geben.