Nach jahrelangem Hin und Her hat das Schweizer Parlament am 19 Juni 2020 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2020. Wird das Referendum nicht ergriffen, was zu erwarten ist, kann der Bundesrat das Gesetz in Kraft setzen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Versicherten erheblich und ermöglicht überdies einen dem digitalen Zeitalter angepassten Geschäftsverkehr im Versicherungsbereich. Lesen Sie die wichtigsten neuen Regelungen.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Im Versicherungsbereich wird es laut dem revidierten Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag möglich, den gesamten Geschäftsverkehr elektronisch abzuwickeln. Das heisst: Neben der Schriftform mit Unterschrift kann man künftig eine Kündigungserklärung in elektronischer Textform, beispielsweise per E-Mail, übermitteln.
Widerrufsrecht innert 14 Tagen
Man kann einen rechtsgültig abgeschlossenen Versicherungsvertrag innert 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Das kann dann einfach mit einem E-Mail gemacht werden.
Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren
Versicherungsverträge mit langer Laufzeit, beispielsweise fünf Jahre, können auf jeden Fall auf das Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Das ist die Abschaffung von sogenannten «Knebelverträgen».
Kündigungsverzicht der Krankenversicherer in der Zusatzversicherung
In der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht sowie das Kündigungsrecht im Schadenfall nur den Versicherten zu. Krankenversicherer dürfen den Vertrag nach einem Leistungsbezug nicht kündigen.
Verlängerung der Verjährungsfrist der Ansprüche im Schadenfall auf fünf Jahre
Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst nach fünf Jahren, anstelle der zwei Jahre im gegenwärtigen Recht.
Streichung der Genehmigungsfiktion
Im gegenwärtigen Recht wird eine Police vom Kunden als genehmigt betrachtet, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen feststellt, dass der Inhalt nicht mit den getroffenen Abmachungen übereinstimmt. Diese Genehmigungsfiktion ist im revidierten Gesetz gestrichen worden.
Haftpflichtgeschädigter hat direktes Forderungsrechts gegenüber dem Versicherer
In einem Haftpflichtfall gemäss einer Haftpflichtversicherung eines Schädigers kann die geschädigte Person ihre Ansprüche direkt bei dem Versicherer geltend machen. Dies, obwohl der Versicherungsvertrag nicht mit der geschädigten Person, sondern mit den haftpflichtigen Schädiger abgeschlossen worden ist.
«Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, sind nicht im Interesse der Versicherten», steht in der im Parlament hängigen Botschaft des Bundesrats zur Modernisierung der Aufsicht der AHV. Eine Studie der Universität St.Gallen dagegen verteidigt das bestehende Courtagensystem in der beruflichen Vorsorge. Lesen Sie hier, um was es in dieser für die Versicherungsbroker folgenreichen Auseinandersetzung geht.
Geplanter Artikel im Berufsvorsorgegesetz
«Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen dürfen und Versicherungseinrichtungen solche Entschädigungen ihrer getrennten Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge belasten dürfen», steht im Entwurf zu einem neuen Artikel 69 im Berufsvorsorgegesetz. Dieser Artikelentwurf ist Teil der im Parlament hängigen «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». In der Botschaft zu diesem Reformprojekt äussert der Bundesrat glasklar seine Meinung zu den Courtagen an Versicherungsvermittler in der beruflichen Vorsorge: «Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, sind nicht im Interesse der Versicherten und deshalb mit dem Vorsorgeziel nicht vereinbar. Sie führen zu Fehlanreizen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken. Der Bundesrat erachtet die aktuelle Situation als unbefriedigend und erklärte sich deshalb bereit, zu prüfen, welche Änderungen angezeigt sind. Er erhält neu im geplanten Artikel 69 des Berufsvorsorgegesetzes die Kompetenz, in der Verordnung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgeeinrichtung für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen darf.»
Studie verteidigt das gegenwärtige Courtagensystem
Die im Auftrag der Swiss Insurance Brokers Association ausgearbeitete und im Februar 2020 veröffentlichte Studie «Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge» der Universität St.Gallen kommt im Gegensatz zu den bundesrätlichen Erwägungen zum Schluss: «Als Fazit unserer Studie sehen wir im Bereich der Courtagen für unabhängige Versicherungsbroker in der beruflichen Vorsorge keinen grundlegenden Systemwechsel angezeigt. Im bestehenden System gibt es aber Optimierungspotenziale in den drei Bereichen Transparenz, Ausbildung und Haftung.»
Nutzen der reinen Honorarberatung ist nicht ersichtlich
Als ein Hauptgrund für die Verteidigung des gegenwärtigen Courtagensystems wird in der Studie der Universität St.Gallen aufgeführt: «In der Szenarioanalyse werden sechs Varianten einer Marktregulierung im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen evaluiert. Es verbleiben erhebliche Zweifel, ob durch die Einführung einer reinen Honorarberatung ein Nutzen aus Sicht des einzelnen Kunden wie auch aus der Sicht der Volkswirtschaft insgesamt erzielt werden kann. Dies insbesondere, weil der erhoffte Nutzen einer höheren Beratungsqualität nicht belegt werden kann, aber negative Folgen bereits relativ breit sichtbar sind.»
Es wird spannend sein zu beobachten, ob und wie in der kommenden politischen Diskussion über die Regulierung der Versicherungsbrokercourtagen im Bereich der Pensionskassen die Erkenntnisse der Studie der Universität St.Gallen eingehen. Wir bleiben am Ball.
Kai Kunze, 48-jährig (Bild), Master in Rechtswissenschaften der Universität Lausanne und Inhaber des Diploms in «Insurance Management» der Universität St. Gallen, hat am 3. Juli 2017 am Sitz des FinTech-Inkubator F10, Zürich, im Auftrag des Versicherungskonzerns Generali das FinTech-Startup «Lings» gegründet. Er als CEO des Startups und seine drei Kollegen in der «Lings»-Geschäftsleitung haben vorher bei Generali eine erfolgreiche Karriere als Führungskräfte und Versicherungsspezialisten durchlaufen. Im Gespräch mit den «winVS-E-News» verrät Kai Kunze, weshalb er es gewagt hat, bei einem unsicheren Startup einzusteigen, und wie er die Zukunft des Versicherungsgeschäfts sieht. Lesen Sie seine Antworten auf unsere Fragen.
Kai Kunze, weshalb sind Sie beim Startup «Lings» eingestiegen? Kai Kunze: Ich bin ein Versicherer! Von Schaden, über Produktentwicklung, Vertriebsleitung und Underwriting habe ich in allen Kernfunktionen der Assekuranz gearbeitet. Dabei habe ich gelernt, wie wichtig ein richtiger Versicherungsschutz ist. Leider nehmen die Kunden ihre Versicherung jedoch nach wie vor eher als notwendiges Übel wahr. Mit «Lings» habe ich die einmalige Chance, die Assekuranz neu zu definieren. Ziel ist es, dass unsere Kunden ihre Versicherung lieben! Wie ist «Lings» entstanden? Kai Kunze: Die Kunden von Generali teilen ihrem Versicherer regelmässig mit, was sie von ihm erwarten. Mit den bestehenden informationstechnologischen(IT) Systemen, Prozessen und Zielen ist es jedoch sehr schwer, wirklich Neues umzusetzen. Dazu hat ein grosser Versicherungskonzern nicht die Einstellung, einfach ein «Minimal Viable Product» (MVP), ein "minimal überlebensfähiges Produkt", in den Markt zu stellen und mit den Kunden weiterzuentwickeln oder bei einem Misserfolg rasch und günstig einzustampfen. Diese Ausgangslage hat Generali dazu bewogen, das Startup «Lings» ins Leben zu rufen. Was ist der Auftrag an «Lings»? Kai Kunze: Der Auftrag der Geschäftsleitung von Generali war recht einfach und mutig: „Ihr verlasst eure bisherigen Jobs, habt neun Monate Zeit, um was zu entwickeln, und ihr müsst in der Zwischenzeit nichts rapportieren.“ So hat «Lings» am 1. Juli 2017 mit einem weissen Blatt angefangen. Rund vier Monate später sind wir mit der ersten Schweizer On-demand-Versicherung für Gegenstände in den Markt gegangen. Die Aufstellung unseres Startups ist nicht mit Generali vergleichbar, dennoch kann das Mutterhaus von uns lernen, insbesondere auch von unseren Fehlern! Wie ist «Lings» finanziert? Kai Kunze: Zum Start im Juli 2017 wurde «Lings» mit einem Budget ausgestattet, das für ein Startup recht komfortabel ist - gegenüber meinem letzten “Corporate”-Budget als Head Underwriting jedoch im Rundungsbereich lag. Aufgrund unseres erfolgreichen Starts im Markt hat uns Generali nun weiter bis Ende 2018 finanziert. Wir sind nun auch dran, die Rechtsform anzuschauen. Ziel ist es, im Jahr 2018 eine Filiale von Generali zu werden. Unter https://www.lings.ch wird eine Kameraausrüstungsversicherung angeboten: Was ist das Innovative an diesem Angebot? Kai Kunze: Bei uns entscheidet der Kunde darüber, wann er den Versicherungsschutz braucht. Diesen kann er jederzeit auf seinem Smartphone aktivieren und deaktivieren. Der Versicherungsschutz ist umfassend und wir setzen auf Transparenz. Sogar unsere Allgemeinen Bedingungen sind so einfach geschrieben, dass unsere Kunden sie auch wirklich lesen. Schlussendlich haben wir keinen Zielkonflikt mit unseren Kunden, da wir einen fixen Kostenanteil für uns beanspruchen. Sollten unsere Prämieneinnahmen höher sein als die Schadenbelastung, spenden wir den Überschuss an ein gemeinnütziges Werk. Wir verdienen also nichts daran, Schäden abzulehnen. Weshalb gerade Kameras als Einstieg? Kai Kunze: Ja, weshalb gerade Kameras: Uns ist es wichtig, die Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen. Dafür gehen wir sehr zielgerichtet in den Markt. Da Roger Schüeber, unser Chief Marketing Officer, leidenschaftlich gern fotografiert, war ein Einstieg in der Community der Menschen, die gerne Fotografieren, ein logischer Schritt. Jetzt sind wir dran, weitere Communities zu entwickeln. Wir werden schon bald wesentlich breiter auftreten. Welche vielversprechenden Versicherungsinnovationen hat «Lings» denn im Köcher? Kai Kunze: Wir haben eine lange Liste an Ideen, die wir gerne umsetzen möchten. Das tun wir aber nur, wenn es für unsere Kunde auch Sinn macht. Also anstatt selbstverliebt jetzt einfach mit unseren Ideen in den Markt zu gehen, sprechen wir mit unseren Kunden und priorisieren gemeinsam, was wir als Nächstes tun. Die kommenden Monate werde dabei primär auf die kontinuierliche Verbesserung des Kundenerlebnisses zielen. Zudem müssen wir nun auch in unsere Administration investieren, da wir viel mehr Kunden als erwartet haben. Wie werden sich FinTech-Lösungen im Versicherungsbereich auf das klassische -Versicherungsgeschäft auswirken? Kai Kunze: Im Bereich der Finanztechnologie oder abgekürzt FinTech gibt es im Versicherungsbereich sehr viele interessante Entwicklungen, aber eben auch sehr viel Hype und Lösungen, die am Kunden vorbeizielen. Die meisten FinTech-Lösungen besetzen die Nische der Kundenbeziehung. Dies, weil die klassische Assekuranz weiterhin zu kompliziert und zu distanziert agiert. Die FinTech-Lösungen zielen meist darauf ab, schneller und kundenorientierter zu arbeiten. Dies wird nicht ohne wesentliche und schmerzhafte Anpassungen in den Organisationen der Versicherer gehen. FinTechs haben somit eine grosse Chance, einen Teil der Wertschöpfungskette im Versicherungsgeschäft zu besetzen. Bei den Brokern und Vermittlern wird deshalb die Spezialisierung weitergehen müssen. Vermittler müssen sich dringend überlegen, welche Leistungen sie für den Kunden besser und effizienter als eine elektronische Applikation oder ein Vergleichsdienst anzubieten vermögen. Wie werden sich FinTech-Versicherungslösungen mit Angeboten wie Airbnb vereinen? Kai Kunze: Was wir von Angeboten wie Airbnb, ein Community-Marktplatz für die Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften, lernen können: Man muss sich konsequent auf das Kundenbedürfnis ausrichten. Zudem löst eine temporäre Miete sowohl für den Vermieter wie für den Mieter das entsprechend temporäre Bedürfnis nach einem leicht buchbaren temporären Versicherungsschutz aus. Könnten Sie sich dafür auch eine Gratisversicherung vorstellen, die sich über Werbung finanziert? Kai Kunze: Eine werbefinanzierte Gratisversicherung widerspricht allem, was wir bislang im Versicherungsgeschäft kennen. Ich habe so ein Bauchgefühl, eine Gratisversicherung die sich beispielsweise über Werbung finanziert, könnte schon bald kommen. Darauf hätte zurzeit kein bestehender Versicherer eine Antwort. Wie stellen Sie sich denn das Versicherungsgeschäft der Zukunft vor? Kai Kunze: Das Grundbedürfnis nach Versicherungsschutz in vielen Lebensbereichen wird es immer geben. Ich glaube, es werden künftig sehr viele einfach buchbare, an Ereignisse gebundene und mithin temporäre Versicherungslösungen aufkommen, zum Bespiel: ein temporärer Rundumschutz für die Ferien, für ein Wagnis, die Miete eines Objekts oder den Transport mit einem Transportmittel. Ein anderes Zukunftsthema ist es, ob neue Technologien wie die Blockchain es erlauben, Versicherungen ohne Versicherer anzubieten. Für einfache, klare Schutzbedürfnisse geht das jetzt schon, für komplexere Ereignisse noch nicht. Ein zündender Gedanke, den Sie aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit FinTech-Lösungen unbedingt an unsere Leserinnen und Leser weitergeben wollen? Kai Kunze: Wenn ich meine Arbeit im klassischen Unternehmen mit den Erfahrungen im Startup vergleiche, ist mein Tipp an alle Unternehmen: Macht Eure eigenen internen Startups! Ihr könnt so viel lernen und gewinnen. Und generell: Einfach weniger diskutieren und mehr tun!
Die Cybersicherheitsspezialisten warnen: Kriminelle nutzen die aktuelle Unsicherheit rund um die Coronakrise für umfangreiche Cyberangriffe aller Art. Neben Privatpersonen sind namentlich Klein- und Mittelbetriebe betroffen. Das unterstreicht die Notwendigkeit, eine massgeschneiderte Cyberversicherung abzuschliessen. Zumal rechtlich der Grundsatz gilt: In der Regel bieten Softwarelieferanten und Cloudanbieter keinen Cyberversicherungsschutz für Schäden, die bei einem Cyberangriff bei den Kundinnen und Kunden entstehen, wenn sie als Softwarelieferant und als Cloudanbieter alles im Vertrag Festgelegte erfüllt und keine offensichtliche Fahrlässigkeit begangen haben.
Warnung des Sicherheitssoftwareanbieters ESET
ESET, Bratislava, ein globaler Anbieter von Sicherheitssoftware, warnt in einer Medienmitteilung vom 17. März 2020: «Das Coronavirus hat das öffentliche Leben nahezu lahmgelegt. Die Sorge bei der Bevölkerung ist gross. Diese Verunsicherung nutzen derzeit Cyberkriminelle aus und versuchen, als Trittbrettfahrer mit verschiedenen Kampagnen von der weltweiten Pandemie zu profitieren. Die ESET-Forscher beobachten aktuell einen massiven Anstieg krimineller Aktivitäten im Corona-News-Umfeld. Sehr verbreitet sind beispielsweise Spammails mit vermeintlichen Informationen zum Coronavirus von renommierten Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die eine schädliche PDF-Datei als Anhang beinhaltet.»
Alle notwendigen Cyberschutzmassnahmen ergreifen
Zum Schutz vor Cyberangriffen sollte jedes Unternehmen zuerst mal alle notwendigen Cyberschutzmassnahmen ergreifen. Eine umfassende Anleitung, wie das geht, findet sich im «Merkblatt Informationssicherheit für KMUs» der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI des Bundes. Hier die wichtigsten Punkte:
Den potenziellen Cyberschaden versichern
Auch wenn alle Vorkehrungen für den Cyberschutz getroffen worden sind, kann es gleichwohl noch zu einem erfolgreichen Cyberangriff kommen: Oft geschieht das durch eine menschliche Unachtsamkeit. Kommt dazu: Softwarelieferanten und Cloudanbieter kommen für Schäden, die bei ihren Kundinnen und Kunden bei einem Cyberangriff entstehen, nicht auf, wenn sie alles im Vertrag Festgelegte erfüllt und keine offensichtliche Fahrlässigkeit begangen haben. Deshalb sollten alle Unternehmen für sich selbst eine Cyberversicherung abschliessen. Denn die Schäden eines Cyberangriffs können bei den Betroffenen verheerend sein.
«Da man Versicherungen anders als beispielsweise Autos nicht anfassen kann, sind sie das ideale Produkt für die Onlineberatung», sagt der Onlineversicherungsbroker Björn Maier im Interview mit dem Versicherungsbranchenmagazin «Pfefferminzia». Doch die Onlineberatung ist technisch anspruchsvoll: Neben einer Brokersoftware wie «winVS next», mit der sich alle Prozesse im Versicherungsbrokergeschäft digitalisieren lassen, braucht es eine informative Website mit einem einfachen Einstieg in den eingebauten Onlineberatungsraum. Eines scheint sicher zu sein: Die Onlineberatung wird sich auch über die Coronakrise hinaus als digitaler Beratungsweg etablieren. Deshalb sollte sich jeder Versicherungsbroker damit befassen.
Vorteile der Onlineberatung
In seinem Interview mit «Pfefferminzia» spricht Björn Maier über offensichtliche Vorteile und Nachteile der Onlineberatung: Um von mir eine Onlineberatung zu bekommen, muss weder der Kunde noch ich selber einen Parkplatz suchen, sich durch dichten Verkehr auf den Weg zum Gesprächsort begeben oder eine Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln mit mehrmaligem Umsteigen in Kauf nehmen. Ich bin stets nur ein paar Klicks entfernt, denn die Onlineberatung geht immer. Der Kunde kann der Beratung auch im Schlafanzug beiwohnen oder gemütlich auf der Couch ‘lümmeln’. Zudem kann ich alle Fragen rund um eine Versicherung beantworten, ohne dafür zum Kunden nach Hause zu kommen. Ausserdem sprechen die Kunden online oftmals viel freier über eventuelle Vorerkrankungen als bei einem Gespräch mit Sichtkontakt, eine Voraussetzung für eine optimale Beratung etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nachteile der Onlineberatung
Ein Nachteil der Onlineberatung ist es, dass man im persönlichen Gespräch von Mensch zu Mensch das Vertrauen zum Kunden schneller aufbauen kann, beispielsweise durch einen Plausch bei einem Kaffee vor Ort. Es besteht überdies die Gefahr, dass die Kunden beim Onlinebroker nur kostenlos die notwendigen Informationen holen, um dann beim persönlich bekannten Versicherungsbroker im persönlichen Kontakt das Geschäft abzuschliessen.
Kunden übers Telefon in die Onlineberatung holen
Die bekannten Video- und Beratungstools wie Skype, Zoom oder Microsoft Teams sind nicht in erster Linie auf Beratungsgespräche und Verkaufsabschlüsse, sondern vor allem auf die Onlinezusammenarbeit in Unternehmen ausgerichtet. Überdies sollte der Kunde womöglich nicht gezwungen werden, eine Software oder ein Plug-in herunterzuladen. Auch das Versenden eines Links als Einladung zur Onlineberatung ist zuweilen nicht die beste Lösung: Das kann cybersicherheitsbewusste potenzielle Neukunden davon abhalten, einen solchen Einladungslink anzuklicken.
Deshalb ist es erfolgversprechend, wenn man im Rahmen eines informationstechnologischen Gesamtkonzepts die Möglichkeit zur Onlineberatung dank einer Schnittstelle zu einem Onlineberatungstool direkt in seine Versicherungsbrokerwebsite einbindet. Dann kann man den Kunden mittels eines Telefonanrufs in die Onlineberatung holen: Man fragt ihn, ob er gerade am Computer sitzt oder ein Tablet zur Hand hat. Dann bittet man ihn, die Versicherungsbrokerwebsite aufzurufen. Man gibt ihm am Telefon einen Code durch, mit dem er den auf der Website gut sichtbaren Onlineberatungsraum betreten kann.
Weitere Tipps vom erfahrenen Profi
Der Onlineversicherungsbroker Björn Maier gibt in seinem Interview mit «Pfefferminzia» einige weitere Tipps, wie die Erfolgschancen bei der Onlineberatung erhöht werden können: Ohne eine Webseite, die über den jeweiligen Versicherungsbroker und sein Tätigkeitsfeld umfangreich informiert und die die Möglichkeit zur Onlineberatung gut sichtbar eingebunden hat, geht erst einmal gar nichts. Und: Damit man gut gefunden wird, ist die Suchmaschinenoptimierung für die Webseite unerlässlich. Ist man nicht genügend beschlagen auf diesem Gebiet, spricht nichts dagegen, sich externe Hilfe dafür einzuholen. Dann braucht der Onlineversicherungsbroker zum Ausbau seines Geschäfts natürlich noch Kontaktdaten von Interessenten, die eine Onlineberatung wünschen, also Leads. Sie lassen sich über Anzeigen etwa bei Google gewinnen oder bei entsprechenden Anbietern kaufen. Ein wichtiges Standbein für die Gewinnung von Neukunden sind zudem Empfehlungen: Zufriedene Kunden sollten diskret dazu gebracht werden, eine Onlinebewertung abzugeben – wie das in onlineaffinen Branchen wie Gastronomie und Tourismus bereits eine Selbstverständlichkeit ist.
Heinimann: FIVE hat sich mit der Ankündigung der Lösung 4insurance als zukunftssicherer Partner seiner Kunden bewiesen. Die Software löst das seit mehr als 15 Jahren bewährte IBIS ab. Zum Umfang der Lösung gehören der kombinierte Betrieb via LAN und Internet sowie der kontrollierte Zugriff von Maklerkunden auf ihre Daten. Weitere zukunftsorientierte Funktionalitäten sind die volle Einbindung der Büroautomation zu einem CRM, die Anbindung der Telefonzentrale sowie die Integration des Datenaustauschs.
Zum Artikel
Elektronische Newsletter sind trotz der heiss diskutierten Sozialen Medien der unbestrittene Renner des Online-Marketings. Das Schöne daran: Mit den im Internet zu findenden, einfach zu bedienenden Newsletter-Tools kann jedes Unternehmen und damit jeder Versicherungsbroker problemlos einen eigenen E-Newsletter kreieren. Es lohnt sich, rasch zu starten.
Elektronische Newsletter haben viele Vorteile
Im Blog «Die 16 besten Newsletter-Tools, um mit E-Mail Marketing durchzustarten» unterstreicht der Autor Robert Brandl die vielen Vorteile der elektronischen Newsletter:
Auf was technisch besonders zu achten ist
Weil die elektronische Newsletter-Produktion so einfach geworden ist, erhalten die Menschen heute entsprechend viele Angebote für solche Publikationen. Damit die Leserinnen und Leser nicht verärgert werden, sollten technisch namentlich zwei Dinge erfüllt sein: Erstens, der Newsletter ist mit einer Ein-Klick-Abmeldungsmöglichkeit jederzeit und sofort kündbar. Zweitens muss sich der Newsletter genau wie eine zeitgemässe Internetseite dem jeweiligen Endgerät wie Desktop, Smartphone oder Tablet in der Darstellung anpassen.
Einige bewährte Newsletter-Tools