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Versicherungsbroker sind dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) nicht unterstellt Super Admin
Seit dem 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit ihren Ausführungsverordnungen in Kraft. Dank erfolgreicher Interventionen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und der Swiss Insurance Brokers Association SIBA ist die Versicherungswirtschaft dem FIDLEG nicht unterstellt. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ausserhalb des Versicherungsgeschäfts gegenüber ihren Kunden nach Ablauf einer meist zweijährigen Übergangsfrist einhalten müssen. Das FINIG vereinheitlicht die Finanzmarktaufsicht(FINMA)-Bewilligungsregeln für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser.

Anpassung der Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz: Admin winVS
Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz: Bundesrat nimmt vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis und trifft erste Richtungsentscheide

Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG Admin winVS
Stellungnahme Swiss Insurance Brokers Association SIBA zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG