Der Bundesrat hat zu den in der Vernehmlassung umstrittenen Themen heute erste Richtungsentscheide getroffen. Sowohl auf die Beweislastumkehrregelung als auch auf den Prozesskostenfonds und das Schiedsgericht wird verzichtet. Der Zugang zu einem Gericht soll mit einer neuen Kostenregelung ohne Querfinanzierung unter den Finanzdienstleistern erleichtert werden, indem die Finanzdienstleister bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unabhängig vom Prozessausgang ihre Parteikosten selber tragen. Die Regelung zu den Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes (Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklage) wird in die entsprechenden Arbeiten zur Anpassung der Zivilprozessordnung integriert und nicht mehr im FIDLEG geregelt. Das Kundenberaterregister wird grundlegend überarbeitet und mit dem Register für ausländische Finanzdienstleister zusammengeführt. Die Regelung über die Offenlegung der Entschädigungen (z.B. Retrozessionen) wird gemäss Vorentwurf beibehalten. Es soll somit weder ein Verbot von Retrozessionen noch eine Einschränkung der Transparenz vorgesehen werden. Die erweiterten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Steuerkonformität der Kunden werden im Rahmen der Botschaft zum AIA-Umsetzungsgesetz geregelt. Bei der Institutsaufsicht wird eine generelle gesetzliche Grundlage für die Rechtsrisiken vorgesehen. Auf die Aufhebung des Bankengesetzes wird verzichtet, jedoch sind FINIG und Bankengesetz aufeinander abzustimmen.
Zur konkreten Ausgestaltung der Aufsicht über die Vermögensverwalter, der Aus- und Weiterbildung und der Kostenproblematik bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bundesrat noch eine separate Aussprache führen.
Seit dem 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit ihren Ausführungsverordnungen in Kraft. Dank erfolgreicher Interventionen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und der Swiss Insurance Brokers Association SIBA ist die Versicherungswirtschaft dem FIDLEG nicht unterstellt. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ausserhalb des Versicherungsgeschäfts gegenüber ihren Kunden nach Ablauf einer meist zweijährigen Übergangsfrist einhalten müssen. Das FINIG vereinheitlicht die Finanzmarktaufsicht(FINMA)-Bewilligungsregeln für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser.
Einheitliche Wettbewerbsbedingungen und Kundenschutz
Das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG soll innerhalb der Übergangsfrist von mehrheitlich zwei Jahren der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der Verbesserung des Kundenschutzes dienen, wozu es den unterstellten Finanzdienstleistern neue aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln auferlegt. Im Zentrum stehen Informations- und Erkundigungspflichten, da Kunden für eine informierte Anlageentscheidung auf ausreichende Informationen über ihren Finanzdienstleister sowie über die erhältlichen Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente angewiesen sind. Sodann verpflichtet das FIDLEG Finanzdienstleister hinsichtlich ihrer Kunden Angemessenheits- und Eignungsprüfungen durchzuführen sowie zur Dokumentation und Rechenschaft.
Kundenindividualität berücksichtigen
Neu müssen die dem FIDLEG unterstellten Finanzdienstleister von Gesetzes wegen die Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele ihrer Kundinnen und Kunden berücksichtigen. Die gesetzlichen Verhaltens- und Produktvorschriften sind dem jeweils angesprochenen Kundensegment angepasst, wobei zwischen Privatkunden und professionellen Kunden unterschieden wird.
Vereinheitlichte Prospektanforderungen, Ombudsstellen, Prozesskosten
Das FIDLEG führt für sämtliche Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen ein. Neben die Prospektvorschriften tritt die Pflicht zur Erstellung eines Basisinformationsblatts, sofern Privatkunden komplexere Finanzinstrumente angeboten werden. Damit einzelne Kunden einfacher gegen ein allfälliges Fehlverhalten ihres Finanzdienstleisters vorgehen können, sieht das FIDLEG eine Stärkung der Ombudsstellen vor, indem sich alle Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen müssen und die Ombudsstellen einer behördlichen Anerkennung bedürfen. Um der Problematik des Prozesskostenrisikos im Zivilprozess zugunsten der klagenden Privatkunden entgegen zu wirken, wird überdies für bestimmte Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern, Finanzinstituten, Banken und Versicherungsunternehmen eine Befreiung von der Pflicht zur Leistung von Prozesskostenvorschüssen und Sicherheiten vorgesehen.
Regelung der Aufsicht
Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) regelt die Aufsicht über sämtliche Finanzdienstleister, die ausserhalb des Versicherungsgeschäfts in irgendeiner Form das Vermögensverwaltungsgeschäft betreiben, in einem einheitlichen Erlass.
Software winVS next unterstützt Teile der neuen Verhaltensregeln gemäss FIDLEG
Finanzdienstleister, die dem Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG unterstellt sind und die die Software winVS next nutzen, werden von dieser Software bei neuen Pflichten wie der obligatorischen Datenaufzeichnung und Datenaufbewahrung unterstützt.
Dem ungebundenen Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsbroker kommt im deregulierten Markt mit verschiedensten Versicherungsprodukten und -bedingungen eine Schlüsselfunktion zu. Er muss den gesamten Markt kennen und ist zu "best advice" verpflichtet. Der Berufsstand des Versicherungsbrokers ist im Geschäftskundensegment etabliert. Die Versicherungsvermittlung ist zudem seit 2006 im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mit Informations- und Registrierungspflichten in einer EU-kompatiblen Weise (IMD) reguliert. Diese Aufsicht hat sich bewährt. Die Assekuranz hat zu keinen Beschwerden Anlass gegeben, welche einen zusätzlichen Regulierungsbedarf erfordert.
Das FIDLEG ist auf die bisher nicht regulierten unabhängigen Vermögensverwalter, Anlageberater und Banken ausgerichtet. Ziel ist es, Konsumenten von Anlageprodukten zu schützen. Gleichzeitig mit dem FIDLEG will das EFD ohne Grund und Auftrag das geltende VAG in dem Sinne revidieren, dass die Tätigkeit der ungebundenen Versicherungsvermittlung auf Courtagebasis de facto nicht mehr möglich ist. Das E-VAG sieht vor, dass Art. 9 (Unabhän- gigkeit) und Art. 26 (Entgegennahme von Vorteilen) FIDLEG sinngemäss auch auf die ungebundenen Versicherungsvermittler Anwendung finden soll. Damit ist ein Versicherungsvermittler nur dann unabhängig, wenn er keine Entschädigungen von Dritten annimmt oder die von Dritten erhaltenen Vorteile an den Versicherungsnehmer weitergibt. Diese Bestimmungen stellen die Existenz der Versicherungsbroker in Frage.
Folgende gesetzliche Anpassungen sind in winVS advisor 2016 integriert:
Leistungen der AHV Renten
Leistungen der IV Rente
Grenzbeträge Berufliche Vorsorge
Ivo Flüeler, was ist und was tut die ARISCO Gruppe?
Ivo Flüeler: ARISCO ist eine auf dem schweizerischen Versicherungs-, Vorsorge- und dem damit zusammenhängenden Dienstleistungsmarkt tätige Gruppe, deren Wurzeln ins Jahr 1982 zurückreichen. Mit ihren Tochtergesellschaften ARISCO Versicherungen AG, ARISCO Vorsorge AG, ARISCO Dienstleistungen AG, ARISCO AG sowie den Geschäftsstellen in Rotkreuz, Egg bei Zürich, Herisau und Luzern gehört die Gruppe im nationalen Vergleich zu den grösseren unabhängigen Unternehmen der Branche. Im Zentrum der Tätigkeit stehen Kundenanliegen rund um die Themen Versicherungen einschliesslich Risiko- und Gesundheitsmanagement, berufliche und private Vorsorge samt Finanzplanung und Vermögensverwaltung. Dazu kommen weitere damit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen rund um Fragen der Schadensabwicklung, der Steuern, des Absenzen- und Casemanagement sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die ARISCO Gruppe hat rund 50 Mitarbeitende und ist Gründungspartner der weltweit in 130 Ländern tätigen UNiBA Gruppe.
Welches sind die hauptsächlichen Auswirkungen der Coronakrise auf ARISCO?
Ivo Flüeler: Die ersten Auswirkungen der zweiten Welle der Coronakrise hatten ihren Anfang im März 2020. Der damals verfügte Lockdown forderte namentlich die sofortige Verschiebung des operativen Betriebes ins Homeoffice. Dies konnten wir ohne grosse Probleme bewältigen, da wir bereits zum Zeitpunkt der ersten Coronawelle alle Kundendossiers digital führten. Auch war bereits das arbeitsplatzunabhängige Arbeiten mittels Fernzugriff eingespielt. Es kamen aber andere Herausforderungen dazu, wie beispielsweise das dezentrale Führen der Teams, die Abdeckung des erhöhten Kommunikationsbedarfs infolge der räumlichen Distanz oder das Verarbeiten und Bearbeiten der immer noch grossen Mengen an physischer Post.
Haben Sie zur Bewältigung all dieser Herausforderungen spezielle Massnahmen ergriffen?
Ivo Flüeler: Bei uns ist es ein zentrales Anliegen, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden stets im Auge zu behalten. Durch individuelle Coachingangebote und der Förderung von sozialen Kontakten wie beispielsweise durch virtuelle ARISCO-Kaffeepausen haben wir Akzente gesetzt, um den "Corona-Homeoffice-Blues" zu vermeiden. Der extra gebildete ARISCO-Coronakrisenstab steuert und begleitet alle Massnahmen und passt das Schutzkonzept entlang der Bundesratsentscheide laufend an.
Wie wirkt sich die Coronakrise auf den Schweizer Versicherungsmarkt aus?
Ivo Flüeler: Kurzfristig hat die Krise im Versicherungsmarkt deutlich aufgezeigt, dass Pandemien als schwer versicherbares Risiko und zugleich als eines der grössten Risiken in der Schweiz bei den meisten Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen sind. Zu Beginn des Lockdowns haben sich viele unserer Kunden an uns gewandt, um zu klären, welche Unterstützung die Versicherungsindustrie ihnen in dieser Pandemie geben kann. Da es keine Pandemieversicherung gibt, sind unsere Möglichkeiten beschränkt.
Gibt es denn bald einmal eine Pandemieversicherung?
Ivo Flüeler: Die laufende Pandemie hat die Grenzen der Versicherbarkeit aufgezeigt. Vertreter verschiedener Departemente sowie der Versicherungsbranche erarbeiteten 2020 unter der Leitung des Eidgenössische Finanzdepartement EFD ein Konzept für eine Pandemieversicherung für Unternehmen. Anschliessend lud das Finanzdepartement Vertreter der Wirtschaft ein, sich dazu zu äussern. All diese Arbeiten und Stellungnahmen finden sich im 69-seitigen Dokument «Projekt ‘Pandemieversicherung’ - Bericht der Arbeitsgruppe». Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe: Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen klare Anzeichen, dass die Schweizer Unternehmen grossmehrheitlich eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen. Besonders das Obligatorium stösst auf Ablehnung in breiten Kreisen. Die anfallenden Prämien würden in diesem Fall als eine steuerähnliche Abgabe betrachtet. Kommt dazu: Für eine obligatorische Pandemieversicherung müsste voraussichtlich eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Ergebnis: Der Bundesrat verzichtet darauf, das Konzept einer obligatorischen Pandemieversicherung weiterzuverfolgen. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD bleibt aber mit der Versicherungsbranche in Kontakt und ist offen für allfällige alternative Vorschläge.
Themawechsel: Gibt es wegen Corona Auswirkungen im Bereich der Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts?
Ivo Flüeler: Die Coronakrise wird auch in der Versicherungsindustrie als Treiber der Digitalisierung wirken. Ich denke da an Schnittstellen und Prozesse zwischen den Brokern, Versicherungsgesellschaften und Softwareanbietern, welche weiter ausgebaut und professionalisiert werden. Zudem hat das Arbeiten im Homeoffice das digitale Bewältigen des Alltagsgeschäfts entscheidend nach vorne gebracht.
Und wie steht es im Bereich der Kundenbeziehungen und des Kundenverhaltens?
Ivo Flüeler: Ich erwarte weitere Veränderungen im Kundenverhalten. Dies namentlich in Bezug auf den Einfluss, den die beschleunigte Digitalisierung auf die «Customer Journey» hat, die Schritte des Kunden, bevor er sich für den Kauf eines Produktes entscheidet. Die Anforderungen an die Formen und Fähigkeiten, den Kunden professionell und umfassend zu beraten, werden anspruchsvoller, weil sich die hybride Beratung weiter akzentuieren wird. Wegen Corona will der Kunde unsere Beratung schon heute per Mail, per Internet, per Telefon oder per Videokonferenz. Diese Formen der Beratung werden künftig nicht verschwinden. Sie werden im Rahmen der «Customer Journey» ihren Platz neben der immer noch sehr wichtigen physischen Beratung weiter festigen und sich stets vervollkommnen.
Welchen Einfluss hat Corona auf die Versicherungsbedürfnisse?
Ivo Flüeler: Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gegebenheiten haben sich die Bedürfnisse etlicher Kunden im Bereich des Versicherungsschutzes geändert. Denn Entlassungen und Kurzarbeit, Schliessungen von Betrieben oder Teilen davon führen zu Überprüfungen und zu Anpassungsbedarf des Versicherungsschutzes. Zudem werden diese Entwicklungen hier und dort ein neues Bewusstsein im Risikomanagement mit sich bringen.
Wie lautet Ihre Schlussbotschaft an unsere Leserinnen und Leser?
Ivo Flüeler: Getreu unserer Vision "Wir entdecken Chancen in Risiken" bringt auch die aktuelle Covidkrise positive Effekte und Chancen mit sich. Mit der nötigen Offenheit und positiven Grundeinstellung können wir vieles aus der Krise und voneinander lernen.
Beat Marbach, früherer Chef der Informationstechnologie von Swiss Life und heute mit NABOOH «IT Brainware Consulting & Business Coaching» im Beratungsgeschäft tätig, treibt die Entwicklung der Community-Plattform EcoHub der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers als Programmleiter voran. Im Gespräch mit den «winVS-E-News» gibt er einen Einblick in die Funktion von EcoHub und dem darauf angebotenen «Content Router». Zudem äussert er sich zur Zukunft des Versicherungsbrokergeschäfts. Lesen Sie die Antworten von Beat Marbach auf unsere Fragen.
Was bedeuten «Business Coaching» und «IT Brainware Consulting»?
Beat Marbach: Beim «Business Coaching» geht es um die Unterstützung von Unternehmen im Hinblick auf die Anpassung und Weiterentwicklung von bewährten Geschäftsmodellen an die heute sich überall dynamisch verändernden Märkte. Dabei spielen die Informationstechnologien und die Künstliche Intelligenz (AI) naturgemäss eine tragende Rolle. Dazu braucht es dann das Wissen und die Erfahrung unseres «IT Brainware Consulting», einem Netzwerk interdisziplinärer Mitwirkenden.
Wie kommt das bei Ihrer Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers zum Tragen?
Beat Marbach: Die Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers hat sich entschlossen ihre bewährte Plattform weiterzuentwickeln. Mit der Umsetzung des EcoHub wird eine zeitgemässe, neue digitale Branchen- und Community-Plattform etabliert. Dazu werden nicht nur die bestehenden Möglichkeiten dieser Transaktionspattform auf eine neuausgelegte, skalierbare Ebene angehoben, sondern auch die Möglichkeit geschaffen – neue, geschäftsrelevante Services verschiedener Anbieter dem Markt zur Nutzung anzubieten. Ein EcoSystem, aus welchem jeder Teilnehmer die Elemente auswählen kann, welche ihm den grössten Nutzen bringen. Damit wird das bereits heute beachtliche Transaktionsvolumen weiter gesteigert. Was jedoch viel wichtiger ist, es werden neue Modelle aus der Digitalisierung signifikant begünstigt. So kommt die IG einer ihrer Grundaufgaben weiter nach, den Markt und deren Teilnehmer heute wie morgen nachhaltig zu unterstützen.
In welchen Phasen erfolgt die Umsetzung?
Beat Marbach: Die Planung geht von zwei wesentlichen Phasen aus. Phase I beinhaltet den Unterbau des EcoHub, den EcoHub Essentials. Darin enthalten ist das bereits bekannte digitale Service-Angebot der IG B2B. Der Unterbau wurde komplett neu aufgebaut und hat einige technische Neuerungen, stellt aber eine Rückwärtskompatibilität sicher. Darauf aufbauend wird der Marktplatz folgen, was im Wesentlichen die Phase II umschreibt. Hier werden unterschiedliche Anbieter ihre Services publizieren und für den freien Markt verfügbar machen können. Jeder dieser Services wird mittels einer Zertifizierung auf seine Qualität hin geprüft, damit nicht-funktionale Elemente wie bspw. die Datensicherheit und die Compliance sowie die dafür notwendigen Audit Trails sichergestellt sind.
Was spielt dabei die winVS software AG für eine Rolle?
Beat Marbach: winVS ist ein bedeutender Anbieter von professionellen Softwarelösungen für die Brokerbranche. Es liegt also auf der Hand, dass winVS einer der Partner ist, der bei EcoHub mit eine wichtige Rolle spielt. Vom künftigen Angebot auf dem EcoHub, werden alle Beteiligten profitieren, was insgesamt zum gemeinsamen Erfolg beiträgt. Am siebten BrokerConvent der Interessengemeinschaft IG B2B for Insurers + Brokers vom 19. November 2019 in der BERNEXPO sowie am alljährlichen Innovation Day der IG, konnte winVS eine erste Vorschau auf ihr künftiges EcoHub-Angebot live vorstellen.
Beschreiben Sie den geplanten «Content Router» auf EcoHub?
Beat Marbach: Der «Content Router» ist ein Beispiel für einen auf dem EcoHub angebotenen neuen Service. Dieser macht es möglich, automatisch semantische Inhalte aus Dateien wie PDF, Bilder oder E-Mails zu durchforsten und zu klassifizieren. Dafür werden von Künstlicher Intelligenz (AI) gestützte und selbstlernende Algorithmen eingesetzt. Ermöglicht wird damit beispielsweise die Erkennung von spezifischen Inhalten aus der Fülle von Angeboten, Prämienrechnungen, Mahnungen oder des Bildmaterials rund um Schäden. Zudem lassen sich damit aus der E-Mail-Flut die wichtigen Inhalte herausfiltern, um die Beantwortung der Fragen von Kunden und Geschäftspartnern zu beschleunigen und die Dunkelverarbeitung kann so signifikant gesteigert werden.
Wie sehen Sie die Zukunft des Versicherungsbrokergeschäfts in der Schweiz?
Beat Marbach: Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die direkten Entschädigungen im Versicherungsbrokergeschäft weiter vermindern. Damit sinkt der Beitrag einer der tragenden Einnahmequellen. Das Beratungsgeschäft insgesamt wird wichtiger und diversifizierter. Zudem werden neue Themen über die Zeit dazukommen. Der Kunde stellt längst keine trivialen Fragen mehr, ist insgesamt aufgeklärter und vielfach auch neugieriger geworden. Mit den Möglichkeiten aus der Digitalisierung und dem weiteren Ausbau der Automatisierung, entsteht ein neues Potential welches jedem Markteilnehmer offen steht. Gezielter und dennoch kostengünstiger kann auf die immer anspruchsvolleren individuellen Bedürfnisse der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden eingegangen werden. Dabei wird der EcoHub in der Schweiz eine wichtige unterstützende Rolle spielen. Doch eines darf man trotz aller Digitalisierung nie vergessen: Letztlich ist und bleibt es der persönliche Kontakt, dass gelebte Vertrauen zwischen Menschen, das uns befähigt, gemeinsam ein Geschäft abzuschliessen.
«Wo möglich, soll Homeoffice von den Unternehmen erlaubt und ermöglicht werden», steht in den «COVID-19-Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt» des Bundesamts für Gesundheit vom 13. März 2020. Und in der «COVID-19-Verordnung 2» des Bundesrats vom 16. März 2020 wird vorgeschrieben: «Besonders gefährdete Mitarbeitende erledigen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt.» Für eine Grosszahl von Unternehmen ist es mithin in dieser Krisenzeit wichtig, auch mit Homeoffice-Mitarbeitenden den Betriebsablauf technisch reibungslos sicherstellen zu können
Dürfen nicht besonders gefährdete Mitarbeitende von sich aus ins Homeoffice?
Der Bundesrat weist in seiner «COVID-19-Verordnung 2» vom 16. März 2020 die Arbeitgeber an, besonders gefährdete Mitarbeitende ins Homeoffice oder, wo das nicht möglich ist, unter Lohnfortzahlung einfach nach Hause zu schicken. Als besonders gefährdet gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 65 sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs. Laut der Verordnung machen die betroffenen Mitarbeitenden ihre besondere Gefährdung durch eine persönliche Erklärung geltend. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen. Fragt sich ob Mitarbeitende, die nicht unter die Kategorie «besonders gefährdet» fallen, aus Angst vor der COVID-19-Ansteckungsgefahr ohne Weisung des Arbeitgebers aus eigenem Antrieb das Homeoffice wählen können. Antwort: Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist das nicht erlaubt. Wird es trotzdem gemacht, schuldet der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr. Das selbstgewählte Homeoffice des Mitarbeitenden kann sogar als Arbeitsverweigerung interpretiert werden und damit eine Kündigung rechtfertigen.
Ausdrückliche Empfehlung für Homeoffice
Trotz der arbeitsrechtlichen Spitzfindigkeiten empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit allen Unternehmen klipp und klar: «Arbeitnehmende sollen, falls betrieblich möglich, gegenseitig Abstand halten, beispielsweise durch Schaffung von räumlichen Anpassungen, Office-Splitting, Telearbeit und Homeoffice. Wo möglich, soll das Homeoffice erlaubt und ermöglicht werden.» Daran sollten sich alle Unternehmen halten, bei denen Homeoffice möglich ist.
Brokersoftware «winVS next» bietet für Homeoffice “Software as a Service(SaaS)”-Lösung
Die Versicherungsbrokersoftware «winVS next» ist in der Lage, die reibungslose Homeoffice-Arbeit im Rahmen einer “Software as a Service(SaaS)”-Lösung zu gewährleisten.
winVS software AG selbst arbeitet mit der halben Belegschaft im Homeoffice
In der «Luzerner Zeitung» vom 4. März 2020 wird Leila Sadok, Mitglied der Geschäftsleitung der winVS software AG, wie folgt zitiert: «Wir arbeiten seit einer Woche mit der Hälfte der Belegschaft im Homeoffice, sodass die Ansteckungsgefahr minimiert wird. Ausserdem werden die meisten Meetings online geführt.»