Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Mai 2020: Arbeitnehmende haben beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Die Kündigung des Anschlussvertrages mit der bisherigen Pensionskasse durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden voraus. Fehlt diese, ist die Kündigung ungültig. Wichtig: Von den Mitarbeitenden keine Einwände zu vernehmen, genügt nicht.
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Darum geht es beim Sachverhalt, den das Bundesgericht beurteilt hat: Mehrere Berufsverbände kündigen auf Ende 2017 die Anschlussvereinbarung mit ihrer bisherigen Pensionskasse. Die zuständige Bernische Aufsichtsbehörde kommt zum Schluss, der Anschlussvertrag sei ordnungsgemäss gekündigt worden. Die betroffene Pensionskasse ist damit nicht einverstanden und gelangt mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses Gericht weist am 24. April 2019 die Beschwerde der Pensionskasse ab. Der Fall wird von der Pensionskasse ans Bundesgericht weitergezogen.
Es braucht das vorgängige Einverständnis der Arbeitnehmenden
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Pensionskasse im Urteil 9C_409/2019 vom 5. Mai 2020 gut. Hauptbegründung: Artikel 11, Absatz 3bis des Berufsvorsorgegesetzes sieht vor, dass die Auflösung eines bestehenden Anschlusses an eine Vorsorgeeinrichtung und der Wiederanschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Personal oder der allfälligen Arbeitnehmervertretung erfolgt. Das Bundesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Kündigung im vorliegenden Fall im Einverständnis mit dem Personal geschehen sei, da die Arbeitnehmenden von der erfolgten Kündigung durch den Arbeitgeber während der laufenden Kündigungsfrist Kenntnis erhalten und keine Einwände erhoben hätten. Dieser Auffassung kann laut dem Bundesgericht nicht gefolgt werden. Dem Gesetzgeber schwebte nämlich eine gemeinsame Entscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Wahl der Vorsorgeeinrichtung vor. Den Arbeitnehmenden wurde dazu ein besonderes Mitwirkungsrecht eingeräumt.
Kündigung der Pensionskasse ist ungültig
Es reicht nicht, urteilt das Bundesgericht, das Personal nur nach der Kündigung zu orientieren oder anzuhören. Vielmehr bedarf es seiner formellen Zustimmung der Arbeitnehmenden zum Anschlusswechsel. Denn die Bestimmung von Artikel 11 Absatz 3 des Berufsvorsorgegesetzes legt eine echte Mitbestimmung des Personals fest. Das heisst: Ohne eine der Kündigung vorangegangene Einwilligung der Arbeitnehmenden sind dem Arbeitgeber die Hände gebunden. Oder: Wurde das Personal vor der Kündigung nicht miteinbezogen, ist die Kündigung der Pensionskasse ungültig.
In der Schweiz öffnet sich eine Schere zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Unternehmen. Dabei setzen die Top-Performer deutlich stärker auf die Digitalisierung als Unternehmen mit schlechter Geschäftslage und negativen Geschäftsaussichten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Beratungsunternehmens Ernst & Young bei 700 Schweizer Unternehmen.
Digitalisierung im Vormarsch
Gemäss der Ernst & Young-Studie hat sich die Bedeutung von digitalen Technologien im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht. Weit über die Hälfte der befragten Unternehmen setzt bereits auf digitale Technologien: 60 Prozent messen diesen eine mittlere bis grosse Bedeutung zu - im Vorjahr lag der Anteil noch bei 45 Prozent. Allerdings setzen gutgehende Unternehmen deutlich stärker auf die Digitalisierung als solche mit schlechter Geschäftslage und negativen Geschäftsaussichten: Für 62 Prozent der Erfolgreichen spielt sie eine sehr grosse oder eine mittelgrosse Rolle. Bei den weniger erfolgreichen Unternehmen sagen dagegen nur 30 Prozent, dass digitale Technologien für ihr Geschäftsmodell elementar sind.
«Viele werden den Anschluss verlieren»
Über zwei Drittel der Befragten sehen keine grundsätzlichen Hindernisse, um in digitale Technologien zu investieren. 15 Prozent, mehr als doppelt so viele wie im letzten Jahr, haben allerdings zu wenig Geld, neun Prozent fehlt es an qualifizierten Mitarbeitenden und acht Prozent haben zu wenig Know-how. «Viele mittelständische Unternehmen stehen am Scheideweg», lautet der Befund von Marcel Stalder, CEO von Ernst & Young Schweiz: «Ein Teil der Unternehmen passt sich flexibel an die neuen Entwicklungen an. Diese schaffen es, durch innovative Produkte und Dienstleistungen ihr Geschäftsmodell weiterzuentwickeln. Andere werden jedoch den Anschluss verlieren: Sie investieren nicht genug in die Umstellung auf digitale Technologien, suchen zu wenig spezifisch nach geeigneten Mitarbeitenden oder vernachlässigen die Kulturentwicklung.
Digitale Zweiklassengesellschaft in Sicht
Es droht der Schweizerwirtschaft mithin eine digitale Zweiklassengesellschaft. Dies, obwohl die meisten Unternehmen wissen, dass sie sich der Digitalisierung stellen müssen: Der Anteil der Unternehmen, die diesem Megatrend offen gegenübersteht, ist auf 83 Prozent gestiegen. Nur noch 17 Prozent (im Vorjahr 36 Prozent) geben an, dass die Bedeutung digitaler Technologien für ihr Geschäftsmodell in den kommenden fünf Jahren nicht steigen wird. Die Digitalisierung im täglichen Geschäft umzusetzen, ist aber für viele Unternehmen noch schwierig. Für Martin Ceccon, Ernst & Young Digital Strategy Leader Schweiz, steht fest: «Viele Unternehmen werden gravierende Umwälzungen erleben. Sie brauchen eine agile Strategie für die Digitalisierung, innovative Produkte, Serviceleistungen und neue Geschäftsmodelle. Sofern die Führung die Digitalisierung als Chance begreift und fördert, ergeben sich neue spannende Wachstumsmöglichkeiten. Wer zu lange an einem veralteten Geschäftsmodell festhält, wird dagegen zu den Verlierern gehören.»
Kleinere Unternehmen sollen für Digitalisierung offen sein
Martin Ceccon ruft namentlich auch die kleineren Unternehmen auf, offen für die Digitalisierung zu sein. Sie sollen sich neue Fähigkeiten und Kenntnisse aneignen und in entsprechende Technologien investieren, denn sonst droht eine gefährliche Abwärtsspirale. «Auch kleinere Betriebe können die Angebotskette optimieren, Kundenbeziehungen intensivieren und Produkte individualisieren. Sie werden so flexibler und sparen Geld, Zeit und Ressourcen.»
Was wird digitalisiert?
Laut der Studie werden derzeit vor allem Kundenbeziehungen digital organisiert: 69 Prozent der Unternehmen nutzen dafür digitale Technologien. Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets werden inzwischen von 54 Prozent der Unternehmen eingesetzt, sei es für die Arbeit ihrer Mitarbeitenden oder den Vertrieb der Produkte. Bereits mehr als die Hälfte der Unternehmen verkauft zudem Produkte online, der Anteil stieg von 44 auf 52 Prozent.
Andreas Merz (Bild), Mitgründer der winVS software AG sowie Gründer und Leiter von deren Schwesterunternehmen META10, unterstreicht in seinen zahlreichen Informationsveranstaltungen immer wieder: «Für kleinere und mittlere Dienstleistungsunternehmen, wie es auch die Versicherungsbroker sind, haben die unternehmenseigenen Server ausgedient. Denn nach Abwägen aller Für und Wider lohnt es sich, auf die Secure Cloud umzusteigen. Lesen Sie, weshalb das so ist.
Informationstechnologie (IT) in der Secure Cloud
Die META10 AG bietet den dienstleistungsorientierten Schweizer Klein- und Mittelunternehmen seit vielen Jahren die für sie maximal abgesicherte, jederzeit upgedatete und branchengerechte informationstechnologische(IT) Infrastruktur in der Secure Cloud – und zwar so kostengünstig wie möglich. Mit dieser Lösung nutzen die Unternehmen in ihren Büros sowie überall auf der Welt nur noch die Endgeräte wie Desktop, Smartphone oder Tablet sowie Scanner und Drucker. Die unternehmenseigenen Server haben bei der Secure Cloud ausgedient. Die stets auf den neusten Stand upgedateten Programme laufen über eine Internetverbindung in gesicherten Schweizer Rechenzentren, wo auch die Daten nach allen Regeln der Kunst und gemäss den gesetzlichen Auflagen in der Schweiz redundant gespeichert werden.
Industrialisierung senkt die Kosten
META10-Leiter Andreas Merz verweist jeweils zur Erklärung der in langen Jahren eigenentwickelten Secure Cloud-Lösung auf die Analogie zu den Skaleneffekten in der Automobilindustrie: «Wir warten und updaten alle benötigten Programme und tätigen alle Schutzmassnahmen und Backups für die Sicherheit von Daten und Systemen sozusagen im industriellen Ausmass für alle Kunden in unseren Rechenzentren. Da entstehen für jeden einzelnen Arbeitsplatz erhebliche Einsparungen gegenüber dem klassischen Vorgehen mit einer unternehmenseigenen informationstechnologischen Infrastruktur.»
Anwälte, Treuhänder, Verwaltungen, Berater aller Art und eben auch Versicherungsbroker
Unternehmen, die sich für die Secure Cloud entscheiden, erhalten Zugriff auf einen passwortgeschützten Desktop. Dort lassen sich für jeden Arbeitsplatz genau diejenigen Programme aktivieren, die an diesem Arbeitsplatz wirklich genutzt werden. Das sind die allgemein üblichen Programme und natürlich die branchenspezifischen Programme – bei den Versicherungsbrokern namentlich die Brokersoftware. Bezahlt wird dann pro Arbeitsplatz nur für die Nutzung der Programme, die auf diesem Arbeitsplatz aktiviert sind. Alles ist auf den Programmnutzungsbedarf der jeweiligen Mitarbeitenden massgeschneidert.. Das eignet sich besonders für Anwälte, Treuhänder, Berater aller Art, Unternehmen aus Finanzen, Immobilien und Personalvermittlung - sowie eben auch für die Versicherungsbroker.
Marco Keller, 40-jährig (Bild), ist Leiter Finanzen und Administration der Versicherungsbrokergruppe ARISCO , Baar. Das 2011 aus der Zusammenfassung von Brokern und Beratern entstandene Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitenden und Standorten in Zug, Luzern, Zürich, Egg, Adligenswil und Herisau führt derzeit ein neues informationstechnologisches(IT) System ein. Der Versicherungsfachmann und diplomierte Betriebswirtschafter der Fachhochschule für Wirtschaft in St. Gallen erläutert im zweiten Gespräch mit den winVS-E-News, auf was Versicherungsbroker bei der Implementierung eines neuen IT-Systems besonders zu achten haben.
Marco Keller, welches sind die hauptsächlichen Schritte Ihres Implementierungsprozesses? Marco Keller: Nach der umfangreichen Analysephase, Konsolidierungsphase und Bereinigungsphase stehen wir nun in der Testmigration: Das Testing ist Anfang Februar lanciert worden. Parallel dazu werden die Schulungen vorbereitet, die im März und April geplant sind. Wenn alles nach Plan läuft, werden wir im Mai live gehen.
Wie belastet sind Sie als Projektleiter der Implementierung und wer unterstützt Sie dabei? Marco Keller: Für die Projektleitung der Implementierung wende ich wöchentlich rund acht bis zehn Stunden auf. Zudem werde ich tatkräftig von einem internen Projektteam unterstützt. Dabei handelt es sich um «IT-affine» Mitarbeitende, welche die aktuellen Systeme und Abläufe an unseren sechs Standorten sehr gut kennen. Sie geben wertvolle Inputs für die Implementierung von «winVS next» und helfen mit, Daten zu bereinigen.
Wie läuft die Zusammenarbeit und die Rollenaufteilung mit dem Lieferanten der Software? Marco Keller: Diese Zusammenarbeit läuft bisher sehr gut. Gemeinsam werden die Schwerpunkte des Projektes festgelegt und dann strukturiert abgearbeitet. Regelmässig finden Statusmeetings statt, in welchen aktuelle Fragen diskutiert sowie das weitere Vorgehen festgelegt werden. Dabei darf ich feststellen, dass die in der Offertphase versprochene Flexibilität der Software sowie des Partners im Projekt spürbar ist und gelebt wird. Dies führt zu konstruktiven Lösungen, die uns weiterbringen.
Welches waren bislang die Knackpunkte und allenfalls die Überraschungen im laufenden Implementierungsprozess? Marco Keller: Bereits im Vorfeld des Projektes war absehbar, dass die Zusammenführung von vier separaten Kundendatenbanken ein erhebliches Mass an Bereinigungsarbeiten mit sich bringen wird. Dies hat sich im Projekt bestätigt, wurde aber vom Partner sehr gut unterstützt und begleitet. In meinen vergangenen Softwareprojekten war ich es gewohnt, dass man bereits in einem frühen Stadium des Projektes auf das neue System zugreifen und darauf gewisse Themen testen konnte. Aufgrund der Software Architektur war dies bei winVS next nicht vor der ersten Testmigration möglich. Deshalb ist es eine grosse Freude, jetzt im Testing erstmals Zugriff auf das neue System samt den migrierten Daten zu haben.
Auf was ist aufgrund Ihrer jüngsten Erfahrung beim Implementierungsprozess einer neuen Brokersoftware besonders zu achten? Marco Keller: Beim Einführen einer neuen Software gibt es zahlreiche Fragen zu klären und Entscheide zu fällen. Hier ist es wichtig, dass man stets die Bedürfnisse der Mitarbeitenden im Blickwinkel hat, da sie ja nach dem «Going-Live» täglich mit der neuen Software arbeiten werden. Zudem muss es einem gelingen, stets den Überblick über die Vielzahl der wichtigen Punkte zu behalten. Uns gelingt dies mit dem Pflichtenheft, das wir nach der Offertphase nun konsequent für die Implementierung sowie das bevorstehende Testing nutzen. Es ist überdies sehr wichtig, die Betroffenen stets einzubeziehen. Durch ein breit abgestütztes internes Projektteam soll erreicht werden, dass aus Betroffenen Beteiligte werden, die sich aktiv in die Implementierung einbringen. Das steigert die interne Akzeptanz des neuen Systems erheblich.
Ihr abschliessender Ratschlag an unsere Leserinnen und Leser? Marco Keller: Auch wenn solch ein Softwareprojekt einiges an internen Ressourcen erfordert, lohnt sich diese Investition in die Zukunft. Dies gilt ganz besonders in unserer Zeit, in der das Thema Digitalisierung der Geschäfte - Stichwort «FinTech» - bei immer mehr Verantwortungsträgern im Versicherungs- und Brokerbereich in den Brennpunkt rückt.
Das ist die ARISCO-Gruppe Die ARISCO-Gruppe unter dem Dach der ARISCO Holding AG, Baar, entstand 2011 aus der Zusammenfassung einer Reihe von Versicherungsbroker- und Beratungsunternehmen, die schon früher eng miteinander zusammengearbeitet hatten. Mit Standorten in Zug, Luzern, Zürich, Egg, Adligenswil sowie Herisau und rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Gruppe im nationalen Rahmen zu den grössten unabhängigen Versicherungsbrokern. Sie verfügt über direkte Kontakte zu allen wesentlichen Anbietern von Versicherungsleistungen auf dem schweizerischen Markt. Geboten wird ein umfassendes Dienstleistungsangebot in den Bereichen Versicherungen, berufliche und private Vorsorge, Vermögensverwaltung, Regress, Rechtsberatung ausserhalb der Versicherungsdeckung, Absenzen und Case Management. Die ARISCO Holding AG ist mehrheitlich im Besitz der aktiv im Unternehmen tätigen Leitungspersonen. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen. Zurzeit umfasst das Aktionariat rund 20 Personen. Davon sind lediglich fünf Aussenstehende. Die operativen Tochtergesellschaften ARISCO Versicherungen AG, ARISCO Vorsorge AG, ARISCO Dienstleistungen AG und SEH Versicherungsbroker AG sind zu hundert Prozent im Besitz der Dachgesellschaft.
«Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, sind nicht im Interesse der Versicherten», steht in der im Parlament hängigen Botschaft des Bundesrats zur Modernisierung der Aufsicht der AHV. Eine Studie der Universität St.Gallen dagegen verteidigt das bestehende Courtagensystem in der beruflichen Vorsorge. Lesen Sie hier, um was es in dieser für die Versicherungsbroker folgenreichen Auseinandersetzung geht.
Geplanter Artikel im Berufsvorsorgegesetz
«Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen dürfen und Versicherungseinrichtungen solche Entschädigungen ihrer getrennten Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge belasten dürfen», steht im Entwurf zu einem neuen Artikel 69 im Berufsvorsorgegesetz. Dieser Artikelentwurf ist Teil der im Parlament hängigen «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». In der Botschaft zu diesem Reformprojekt äussert der Bundesrat glasklar seine Meinung zu den Courtagen an Versicherungsvermittler in der beruflichen Vorsorge: «Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, sind nicht im Interesse der Versicherten und deshalb mit dem Vorsorgeziel nicht vereinbar. Sie führen zu Fehlanreizen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken. Der Bundesrat erachtet die aktuelle Situation als unbefriedigend und erklärte sich deshalb bereit, zu prüfen, welche Änderungen angezeigt sind. Er erhält neu im geplanten Artikel 69 des Berufsvorsorgegesetzes die Kompetenz, in der Verordnung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgeeinrichtung für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen darf.»
Studie verteidigt das gegenwärtige Courtagensystem
Die im Auftrag der Swiss Insurance Brokers Association ausgearbeitete und im Februar 2020 veröffentlichte Studie «Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge» der Universität St.Gallen kommt im Gegensatz zu den bundesrätlichen Erwägungen zum Schluss: «Als Fazit unserer Studie sehen wir im Bereich der Courtagen für unabhängige Versicherungsbroker in der beruflichen Vorsorge keinen grundlegenden Systemwechsel angezeigt. Im bestehenden System gibt es aber Optimierungspotenziale in den drei Bereichen Transparenz, Ausbildung und Haftung.»
Nutzen der reinen Honorarberatung ist nicht ersichtlich
Als ein Hauptgrund für die Verteidigung des gegenwärtigen Courtagensystems wird in der Studie der Universität St.Gallen aufgeführt: «In der Szenarioanalyse werden sechs Varianten einer Marktregulierung im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen evaluiert. Es verbleiben erhebliche Zweifel, ob durch die Einführung einer reinen Honorarberatung ein Nutzen aus Sicht des einzelnen Kunden wie auch aus der Sicht der Volkswirtschaft insgesamt erzielt werden kann. Dies insbesondere, weil der erhoffte Nutzen einer höheren Beratungsqualität nicht belegt werden kann, aber negative Folgen bereits relativ breit sichtbar sind.»
Es wird spannend sein zu beobachten, ob und wie in der kommenden politischen Diskussion über die Regulierung der Versicherungsbrokercourtagen im Bereich der Pensionskassen die Erkenntnisse der Studie der Universität St.Gallen eingehen. Wir bleiben am Ball.
Dr. Michael Ackermann, 59-jährig (Bild), hat ursprünglich Geschichte und Volkwirtschaft studiert und in Geschichte promoviert. Die Informationstechnologie hat er bei IBM zuerst als System Engineer und später mit dem Aufbau des Schweizer Outsourcing-Geschäfts im Client-Server-Bereich verinnerlicht. 2012 hat er zusammen mit zwei Partnern das Beratungsunternehmen Metagon AG in Zürich gegründet. Metagon begleitet Unternehmen bei der Auswahl von Business Software und IT-Outsourcing-Dienstleistungen. Im Gespräch mit den «winVS-E-News» unterstreicht Michael Ackermann, dass man sich wegen der Coronakrise nicht von der Durchführung wichtiger IT-Projekte abhalten lassen soll.
Herr Dr. Ackermann, was ist und was macht die Metagon AG?
Dr. Michael Ackermann: Metagon ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das sich auf die Abstimmung der Informationstechnologie IT auf das jeweilige Geschäft von Unternehmen und Organisationen spezialisiert hat. Mit sieben Mitarbeitenden und im Eigentum der drei Gründungspartner legen wir als «Boutique» Wert darauf, jedem Kunden bei jedem spezifischen Thema eine massgeschneiderte Beratung zu liefern.
Was für Unternehmen werden beraten?
Dr. Michael Ackermann: Wir beraten Unternehmen aller Art, öffentliche Verwaltungen Nichtregierungsorganisationen und Verbände in der Evaluation und meist auch als Projektleiter in der Einführung ihrer IT-Infrastruktur und von anspruchsvollen Softwarelösungen. Typische Anwendungen sind dabei Enterprise-Resource-Planning ERP, Customer-Relationship-Management CRM, Enterprise-Content-Management-Systeme ECM, Dokumentenmanagementsysteme DMS oder Branchen-Kernsysteme wie beispielsweise solche für Versicherungsbroker.
Weshalb kommen Unternehmen zu Ihnen?
Dr. Michael Ackermann: Eine typische mittelständische IT-Organisation evaluiert und realisiert alle paar Jahre ein grösseres IT-Projekt, sei es für Software oder für Infrastruktur. Wir führen jährlich viele Evaluationen und Einführungsprojekte durch. Dadurch haben wir die Expertise, um sicherzustellen, dass unsere Kunden die Lösung bekommen, die sie brauchen, und zwar zu einem kompetitiven Preis.
Welcher Nutzen entspringt Ihrer Beratung?
Dr. Michael Ackermann: Die Marktchancen werden gesteigert, die Effizienz erhöht, die Projekte sicherer und schneller eingeführt, die Kosten gesenkt. Wir können fast immer belegen, dass wir durch kompetitive Ausschreibungen und konsequentes Verhandeln für unsere Kunden mehr herausgeholt haben, als unsere Beratung kostete. Die Projektbegleitung lohnt sich also nicht nur qualitativ, sondern auch finanziell.
Was hat die laufende Coronakrise für Auswirkungen auf die Metagon?
Dr. Michael Ackermann: Wie alle Unternehmen waren wir zu Beginn der ersten Welle unsicher, was die Auswirkungen sein würden. Wir haben dann rasch gesehen, dass wir geschäftlich praktisch unbehelligt bleiben werden. Da wir für die Zusammenarbeit von Anfang an auf Cloudlösungen gesetzt haben, mussten wir keine neuen Vorkehrungen treffen. Wir haben auch keine Kurzarbeit anmelden müssen, im Gegenteil: Wir haben unser Team mit zwei jungen Mitarbeitenden verstärkt.
Was hat die Coronakrise für Auswirkungen auf die Art der Ihnen anvertrauten IT-Projekte, auf den Zeitablauf der Projekte und den Projekterfolg?
Dr. Michael Ackermann: Das ist das eigentlich Verrückte: Die Coronakrise hat sich auf unser Geschäft praktisch nicht ausgewirkt. Auch unsere Befürchtung, dass wir weniger neue Aufträge erhalten würden, weil der Direktkontakt als Vertriebsweg wegfällt, hat sich nicht bewahrheitet. Die laufenden Projekte konnten wir bisher alle nach Plan erfolgreich abschliessen. Denn die Coronakrise zeigt: IT-Projekte lassen sich virtuell genauso effizient durchführen wie Projekte mit ständigen physischen Kontakten. Das ist eine grosse Überraschung für uns. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man sich kennt und vertraut. Für das Aufsetzen eines neuen Projekts mit Mitarbeitenden, die sich noch nicht kennen, ist ein physisches Kennenlernen nach wie vor unabdingbar.
Auf was sollten Versicherungsbroker in dieser Zeit der Coronakrise bei geplanten IT-Projekten besonders achten?
Dr. Michael Ackermann: Es ist eine Tatsache: Die Gefahr von Missverständnissen bei virtuellen Meetings ist höher, weil man die Mimik und Gestik der Teilnehmenden auf dem Bildschirm weniger gut lesen kann. Deshalb gilt: Wenn etwas nicht ganz klar ist, ist eine klare Kommunikation mit entsprechenden Rückfragern in diesen Coronazeiten mit den vielen virtuellen Kontakten noch viel wichtiger als in normalen Zeiten. Kommt dazu: Alle Lösungen müssen zwingend so aufgesetzt werden, dass sie von den Mitarbeitenden jederzeit überall einfach und zuverlässig genutzt werden können.
Ihre Schlussbemerkungen an unsere Leserinnen und Leser?
Dr. Michael Ackermann: Passen Sie auf sich auf und lassen Sie sich nicht durch die besonderen Umstände der Coronakrise von der Durchführung wichtiger informationstechnologischer Projekte abhalten. Wenn Änderungen in der Informationstechnologie anstehen, dann macht es immer Sinn, die Sache mit einem erfahrenen Mitarbeitenden eines Beratungsunternehmen wie Metagon zu besprechen. Schon der Dialog kann helfen, ein Thema aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Solche Gespräche sind kostenlos und auch für uns sehr spannend.
Marco Keller, 43-jährig (Bild), ist Chief Operating and Digital Officer der unabhängigen Versicherungsbrokergruppe ARISCO, Rotkreuz. Das 2011 aus der Zusammenfassung von Brokern und Beratern entstandene Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitenden und Standorten in Rotkreuz, Egg und Herisau hat nicht zuletzt dank der im August 2019 gestarteten Brokersoftware «winVS next» die Coronakrise bislang gut bewältigt. Der Versicherungsfachmann und diplomierte Betriebswirtschafter der Fachhochschule für Wirtschaft in St. Gallen erläutert im dritten Gespräch mit den «winVS-E-News», weshalb sein Unternehmen auf Corona-Kurzarbeit verzichtet hat und welches die grössten Herausforderungen des Versicherungsbrokergeschäfts sind.
Marco Keller, welche Auswirkungen hatte der Ausbruch der Coronakrise auf Ihr Unternehmen?
Marco Keller: Unmittelbar vor dem Schweizer Lockdown haben wir für den Grossteil der Belegschaft Homeoffice angeordnet. An den Standorten Rotkreuz, Herisau sowie Egg bei Zürich waren lediglich noch einzelne Mitarbeiter vor Ort, namentlich zur Sicherstellung des Postdienstes. Dank der Einführung der Brokersoftware «winVS next» im August 2019, der Digitalisierung der Kundendossiers anfangs 2020 sowie unserer Internettelefonie-Lösung waren die Erreichbarkeit und die Auskunftsbereitschaft jederzeit gewährleistet. Die Kundenanliegen konnten somit in gewohnter Qualität und Geschwindigkeit bearbeitet und erledigt werden. Mittels wöchentlicher Teamtelefonkonferenzen war der interne Informationsfluss gewährleistet. In der Zwischenzeit wurde auch Microsoft Teams eingeführt, um Videokonferenzen durchführen zu können.
Haben Sie für Teile der Mitarbeitenden Kurzarbeit beantragt?
Marco Keller: Wir haben die Frage der Kurzarbeit eingehend geprüft. Wir kamen zum Schluss, aufgrund unserer gesunden finanziellen Verfassung sei Kurzarbeit nicht notwendig.
Gab es neben der Coronakrise markante Entwicklungen in Ihrem Unternehmen?
Marco Keller: Unmittelbar vor dem Lockdown haben wir die Standorte Zug, Adligenswil und Zürich in der «Suurstoffi» in Rotkreuz zusammengeführt. Zudem wurde zeitgleich unser neuer Marken- und Webauftritt lanciert. Des Weiteren haben wir unser Team während der Coronazeit wie geplant ergänzt und vervollständigt.
Wie hat sich die neue Brokersoftware «winVS next» während der Coronakrise bewährt?
Marco Keller: Die Brokersoftware «winVS next» bewährt sich in der Homeoffice-getriebenen Coronazeit bestens. Alle Mitarbeitenden haben jederzeit Zugriff auf die aktuellen Kundendaten. Die Software läuft sehr stabil und ist seit der Inbetriebnahme im letzten August stets ohne Unterbruch verfügbar. Eine Einschränkung gibt es leider immer noch: Der grosse Umfang der Software bereitet einzelnen Mitarbeitenden nach wie vor Mühe, die nötigen Informationen schnell zu finden. An diesem Punkt arbeiten wir.
Welches sind besondere Stärken von «winVS next»?
Marco Keller: Die Weiterentwicklung in den Bereichen Workflows und Dialoge bringt eine erhebliche Steigerung der Effizienz. Einer unserer derzeitigen Schwerpunkte ist es, hier die vollen Vorteile der Software für unser Unternehmen nutzbar zu machen. Zum Teil ist es allerdings überraschend, dass gewisse Daten noch nicht wie erwartet ausgewertet werden können. In enger Zusammenarbeit mit «winVS» arbeiten wir daran, die noch vorhandenen Lücken zu schliessen.
Welches sind die wesentlichen Vorteile zu früher?
Marco Keller: Ein wesentlicher Vorteil ist, dass wir nun sämtliche Kundendaten im gleichen System haben. Aufgrund unserer Unternehmensgeschichte waren diese Daten bis letzten August in vier verschiedenen Systemen gespeichert. Das erschwerte die Führung des Unternehmens sowie die Kundenbetreuung. Ein weiterer Vorteil ist die erheblich bessere Visibilität der pendenten Aufgaben, Kundenprojekte, Akquisitionsaktivitäten, verrechenbaren Leistungen und so weiter.
Wird die Coronakrise die Digitalisierung im Versicherungsbrokergeschäft beschleunigen?
Marco Keller: Ja, davon bin ich überzeugt. Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die relevanten Daten jederzeit und von überall digital zur Verfügung zu haben, und zwar auf möglichst sichere Art und Weise. Die Krise hat uns auch gelehrt, dass bei einem solchen Schock der Wille und die Bereitschaft, den Weg der Digitalisierung soweit wie möglich zu gehen, in der ganzen Wirtschaft stark wächst. Zudem wurde in der Coronakrise bei vielen Gelegenheiten aufgezeigt, wie erfrischend pragmatisch neue Tools und Systeme eingeführt werden können, beispielsweise Microsoft Teams oder eine TracingApp.
Was sind neben der Coronakrise derzeit die grössten Herausforderungen des Versicherungsbrokergeschäfts?
Marco Keller: Im gesättigten Versicherungsbrokergeschäft nehmen der Konkurrenzdruck und der Margendruck unaufhaltsam zu. Es braucht deshalb laufend einen innovativen, digitalisierten Ausbau des Dienstleistungsangebots, um die bestehenden und neuen Kundinnen und Kunden bei der Stange zu halten.
Ihre Schlussbotschaft an die Leserinnen und Leser?
Marco Keller: Bleiben Sie gesund - und tun wir alle unser Möglichstes, damit die Folgen der Coronakrise nicht so einschneidend sein werden, wie es die Analysten teilweise in Aussicht stellen.
Das ist die ARISCO-Gruppe
Die ARISCO-Gruppe unter dem Dach der ARISCO Holding AG, Baar, entstand 2011 aus der Zusammenfassung einer Reihe von erfolgreichen und langjährig im Markt tätigen Broker- und Beratungsunternehmen, die schon früher eng miteinander zusammengearbeitet hatten. Mit Standorten in Rotkreuz, Egg sowie Herisau und rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Gruppe im nationalen Rahmen zu den grössten unabhängigen Unternehmen der Branche. Sie verfügt damit auch über direkte Kontakte zu allen wesentlichen Anbietern von Versicherungsleistungen auf dem schweizerischen Markt. Die ARISCO Holding AG ist mehrheitlich im Besitz der aktiv im Unternehmen tätigen Leitungspersonen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen. Zurzeit umfasst das Aktionariat rund 20 Personen. Davon sind lediglich fünf Aussenstehende. Die ARISCO-Gruppe ist schweizerischer Partner der weltweit in 120 Ländern tätigen UNIBA Gruppe und hat damit einen etablierten Zugriff auf ein internationales Netzwerk mit Know-how auch für ausgesprochene Spezialsituationen.